Smartphone-Bank N26 begleicht die wegen mangelnder Geldwäsche-Bekämpfung aufgebrummte Millionenbusse

Symbolbild: Jeak Loko/CC BY-SA 3.0

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat der Smartphone-Bank N26 wegen einer mangelhaften Geldwäsche-Bekämpfung eine Millionenstrafe aufgebrummt. Dem Berliner Startup wird vorgeworfen, nicht entschieden genug Verdachtsfällen nachgegangen zu sein. Damit habe die Bank gegen das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten verstossen. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Bafin einen Sonderbeauftragten eingesetzt, um der N26 genau auf die Finger zu schauen.

Gericht entscheidet im Streit um die Spielregeln im App Store gegen Apple

Symbolbild: Pixabay/Parampreet Chnanana

Der US-IT-Gigant Apple muss im juristischen Gefecht mit dem Spiele-Entwickler Epic Games um seinen lukrativen App-Store einen schweren Rückschlag zur Kenntnis nehmen. Eine US-Richterin entschied, dass Apples Vorgehen zum Teil rechtswidrig sei. So dürfe die iPhone-Erfinderin aus Cupertino die Entwickler nicht daran hindern, Links in ihre Apps einzubauen, die es Kunden erlauben, Zahlungen ausserhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems vorzunehmen.

Weko leitet Untersuchung gegen Swisscom wegen Directories ein

Wieder einmal im Visier der Weko: Swisscom (Foto: Karlheinz Pichler)

Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) nimmt einmal mehr den Telekom-Riesen Swisscom unter die Lupe. Diesmal wegen Swisscom Directories und deren Plattformen Local.ch und Search.ch. Gemäss Weko bestünden Anhaltspunkte, dass Directories mit der Einführung der "Swiss-List"-Produkte Wettbewerber behindert und Endkunden benachteiligt habe.

Russland verdonnert Booking.com zu hoher Geldbusse

Symbolbild: Screenshot

Teures Ungemach für die Online-Zimmerbuchungsplattform Booking.com in Russland: Die dortigen Behörden haben gegen das in den Niederlanden ansässige Unternehmen wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz eine hohe Geldstrafe verhängt. Konkret müsse die Plattform 13 Milliarden Rubel (umgerechnet 16 Millionen Schweizer Franken) zahlen, liess die Antimonopolbehörde in Moskau verlauten.

Übernahmepläne von Facebook stossen bei EU-Wettbewerbshütern auf Widerstand

Bild: Pixabay/ Geralt

Gegenwind aus der EU für Facebooks Pläne, sich das CRM-Startup Kustomer einzuverleiben. Konkret wird seitens der Wettbewerbshüter der EU befürchtet, dass die Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für Software für Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management - CRM) einschränken könnte. Darüber hinaus sieht die EU-Kommission auch das Risiko, dass die Position von Facebook auf dem Markt für Online-Werbeanzeigen noch weiter gestärkt werden könnte, weil dem Unternehmen noch mehr Daten zur Personalisierung seiner Werbeanzeigen zur Verfügung stehen würden.

Datenverstoss: Amazon muss in Luxemburg 746 Millionen Euro hinblättern

Wird in Luxenburg zur Kasse gebeten: Amazon (Bild:Amazon)

Die Datenschutzbehörde von Luxemburg hat dem Online-Versandhandelsriesen Amazon eine saftige Busse in Höhe von 746 Millionen Euro aufgebrummt. Der US-amerikanische Grosskonzern machte die bereits am 16. Juli verhängte Strafe jetzt in seinem ausführlichen Quartalsbericht publik.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Sanktion gegen Swisscom

Swisscom: Beschwerde abgewiesen (Foto: Karlheinz Pichler)

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom wegen Missbrauchs der Marktmacht weitgehend bestätigt. Das Gericht hat den Betrag jedoch um eine halbe Million auf rund 7,4 Millionen Franken gesenkt. Swisscom will das Urteil mit Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen.

Wettbewerbsklage gegen Facebook in den USA abgewiesen

Grosses Aufatmen bei Facebook in den USA (Bild: Pixabay/ Geralt)

Schwerer Rückschlag für die US-Regierung beim Versuch, vor Gericht die Zerschlagung von Facebook zu erreichen. Ein Richter in Washington hat eine entsprechende Wettbewerbsklage der Handelsbehörde FTC abgeschmettert. Die FTC habe nicht zeigen können, dass Facebook ein Monopol auf dem Markt für soziale Netzwerke habe, argumentierte er in seiner Entscheidung. Allerdings liess er der Behörde noch die Möglichkeit offen, binnen 30 Tagen eine aktualisierte Klage einzureichen.

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