Wird im Pay-TV-Rechtsstreit zur Kassa gebeten: Swisscom (Foto: Kapi)

Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission (Weko) gegen Swisscom und Blue Entertainment (früher Cinetrade) verhängte Sanktion von CHF 71.8 Millionen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Sportinhalten bestätigt. Der Telekomriese und Blue Entertainment (früher Cinetrade) seien aber gemäss einer Swisscom-Aussendung nach wie vor davon überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig verhalten zu haben. Nun prüfe man einen allfälligen Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht.

Der Vorwurf der Weko lautete, die Unternehmen hätten eine marktbeherrschende Stellung insbesondere bei der Bereitstellung nationaler Fussball- und Eishockeyübertragungen inne und müssten allen TV-Plattformen in der Schweiz – soweit technisch möglich – ein gleichwertiges Teleclub-Sportangebot zu nichtdiskriminierenden Bedingungen anbieten.

Die durch das Urteil bestätigte Busse wird das Betriebsergebnis (Ebitda) des zweiten Quartals im Umfang von CHF 71.8 Mio. belasten. Die Guidance für das Geschäftsjahr 2022 bleibe unverändert, so Swisscom.