Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen gilt ab 1. April
Verfasst von ictk am Fr, 07. März 2025 - 13:25Aufgrund der zunehmenden Bedrohung durch Cybervorfälle wird in der Schweiz eine Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen eingeführt. Die Betreiber von kritischen Infrastrukturen werden demnach dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Cyberangriffe zu melden. Der Bundesrat hat die dafür erforderliche Änderung des Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund vom 29. September 2023 per 1. April in Kraft gesetzt.