Bundeskanzlei veröffentlicht Hilfsmittel zur Publikation von Open Source Software
Verfasst von ictk am Do, 03. Oktober 2024 - 14:14Bundesbehörden müssen den Quellcode von Software offenlegen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen. Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sieht dies so vor. Verantwortlich für die Umsetzung sind die einzelnen Ämter. Die Bundeskanzlei hat nun Hilfsmittel erarbeitet, die den Ämtern bei der Umsetzung helfen sollen.