Patentstreit Apple versus Samsung geht nun vor US-Supreme Court

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Im August 2012 urteilte das Bezirksgericht von Südkalifornien, dass Samsung an Apple über eine Milliarde Dollar an Schadenersatz für die Verletzung verschiedener Patente entrichten müsse. Unter anderem ging es damals um das Design des Homescreens und des Gerätes selber. Konkret etwa Apples Geschmacksmuster zu "abgerundeten Ecken" für seine iPhones und iPads. Samsung fand sich mit dem Urteil freilich nicht ab. Seitdem wurde mehrfach neu verhandelt und das Strafmass einige Male geändert.

Google mit Sammelklage von abgelehnten Bewerbern konfrontiert

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Ein US-Gericht hat entschieden, dass sich abgelehnte Bewerber für einen Job bei Google, die über 40 Jahre alt sind, einer Klage zweier Programmierer anschliessen dürfen. Dem IT-Konzern mit Sitz im kalifornischen Mountain View droht damit eine Sammelklage von älteren Arbeitnehmern, die zwar von Google interviewt, aber nicht eingestellt worden sind. Zwei Entwickler waren juristisch gegen Google vorgegangen, weil sie der Ansicht waren, trotz passender Qualifikationen wegen ihres Alters nicht genommen worden zu sein.

Etappensieg für Apple im Patentstreit gegen Samsung

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Im Patentstreit ohne Ende hat Apple einen Teilerfolg gegen Samsung erzielt. Ein US-amerikanisches Bundesberufungsgericht in Washington setzte gestern eine Strafe von 119,6 Mio. Dollar (107 Mio. Euro) gegen den südkoreanischen Smartphone-Weltmaktführer überraschend wieder in Kraft. Damit wurde eine vorherige Entscheidung desselben Gerichts vom Februar umgedreht, mit der die Sanktion annulliert worden war.

Kickasstorrents-Anwalt: Google sollte sich sorgen

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"Wenn Kickasstorrents kriminell ist, sollte sich Google sorgen." Dieser Ansicht ist Val Gurvits, einer der US-Anwälte des in Polen festgenommenen Artem Vaulin, dem mutmasslichen Betreiber der Torrent-Seite. Denn wie Gurvits gegenüber "Torrentfreak" erklärt, kann es seiner Ansicht nach nicht einmal in den USA ein Verbrechen sein, einfach einen Suchindex zu betreiben. Das ist eines der Argumente, mit der eine Auslieferung des Ukrainers an die USA verhindert werden soll.

Ehemalige Chefs von Bison und Comparex zu Gefängnisstrafen verurteilt

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Der ehemalige Geschäftsführer von Bison Schweiz, Rudolf Fehlmann, sowie der Chef von Comparex Schweiz, Oliver Schalch, sind vom Kriminalgericht Luzern wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu Freiheitsstrafen von 28 Monaten verurteilt worden. Den beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Jahr 2010 einen Grossteil der rund 200 Comparex-Mitarbeitern mit unlauteren Methoden zu einem Wechsel zu Bison überredet zu haben.

Google mit Millionen Löschanträgen pro Woche konfrontiert

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Google soll pro Woche rund 24 Millionen Löschantrage für urheberrechtsverletzende Webseiten in seinen Suchergebnissen erhalten. Das fand Torrentfreak nach einer Analyse von Googles Transparenzberichten heraus. Die Anzahl der Anträge stellt eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015 und somit einen neuen Allzeitrekord dar. Bleibt das Wachstum stabil, müsste Google heuer über eine Milliarde Anträge bearbeiten.

US-Filmpirat zu saftiger Strafe verdonnert

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Es war ein Schlag ins Gesicht der grossen Hollywood-Studios: Allen Anti-Piraterie-Kampagnen und der über die Jahr intensivierten Strafverfolgung zum Trotz tauchten Ende 2015 dutzende aktuelle Filme in DVD-Qualität im Internet auf – ein Teil davon sogar noch vor ihrem Kinostart. Eine der dafür verantwortlichen Personen wurde nun zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Weiterer Rückschlag für Virnet-X gegen Apple

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Die US-amerikanische Patentfirma Virnet-X mit Sitz in Zephyr Cove in Nevada hat in ihrem jahrelangen Gerichtsstreit mit Apple einen weiteren Rückschlag erlitten: Vier Schutzrechte, mit denen Virnet-X den iPhone-Hersteller verklagt hatte, sind von der US-amerikanischen Patentbehörde für ungültig erklärt worden. Virnet-X hatte von Geschworenen im Februar 625,6 Mio. Dollar (610 Mio. Franken) von Apple zugesprochen bekommen. Die Entscheidung war jedoch im August aufgehoben worden und ein neuer Prozess ist für Ende des Monats angesetzt.

EUGH: Vorinstallierte Software keine unlautere Geschäftspraxis

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Wie der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem Urteil verkündet hat, dürfen Computer grundsätzlich weiter mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftlich Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der EUGH.

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