Bundesrat bewilligt Einsatz von E-Voting im Kanton Luzern
Verfasst von ictk am Mi, 24. Juni 2026 - 14:30Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 27. September 2026.
