Logobild: Google

In der juristischen Auseinandersetzung um eine Wettbewerbsstrafe kann der US-amerikanische Internet-Gigant Google vorerst aufatmen: Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein Kartellbussgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro erst einmal aufgehoben. Der EU-Kommission seien bei der Prüfung Fehler unterlaufen, urteilte das Gericht in Luxemburg.

Weite Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern bestätigten die Luxemburger Richter jedoch. Die Kommission kann daher die fraglichen Teile neu prüfen und dann erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden.

Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Konkret warf sie Google vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschliesslichkeitsklauseln die "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu zementieren. Gegen das Bussgeld klagten der Suchmaschinenbetreiber und sein Mutterkonzern Alphabet.

Beim Dienst "AdSense for Search" können andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden und erbringen dafür Gegenleistungen. Finanziell ist "AdSense" für Google eher ein Nischenprodukt. Die Alphabet-Tochter nahm eigenen Angaben zufolge schon vor der Entscheidung der EU-Kommission Änderungen am Modell vor. Das EU-Gericht hat die Vorwürfe der EU-Kommission nun zwar weitgehend bestätigt; es verwies aber darauf, dass Google verschiedene Ausschliesslichkeitsklauseln verwendet habe. Die Kommission habe nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte dann davon betroffen waren. Dies muss die EU-Kommission nun klären und dann neu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bussgeld verhängt. Alternativ kann sie das EuG-Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Die nun umstrittene Strafe war 2019 die dritte, die die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren verhängt hatte. Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdienstes gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android.

Die erste Kartellbusse wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.

In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen durch die riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von grossen Online-Plattformen bekämpfen soll, überzogen die Wettbewerbshüter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-Werbegeschäft zwar schnell, musste allerdings in manchen Fällen sein Geschäftsmodell ändern.



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