Symbolbild: Amazon-Mitarbeiter (Foto: Amazon)

Die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs (CNIL) hat dem Online-Versandhandelsriesen Amazon wegen einer übermässig aufdringlichen Überwachung der Mitarbeitenden eine Strafe von 32 Millionen Euro aufgebrummt. Gemäss der Behörde hielt sie die Einführung eines Systems für rechtswidrig, das die Unterbrechungen der Tätigkeit penibel misst und das dazu führt, dass der Arbeitnehmer potenziell jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen muss.

Wie es heisst, habe das vom US-Milliardenkonzern in seinen Lagern in Frankreich verwendete System per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind.

Auch hielt es die CNIL für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken für alle Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können. Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde hingegen ausserdem, dass Beschäftigte und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.

Amzon selber widerspricht den Schlussfolgerungen der CNL entschieden, denn die seien faktisch völlig inkorrekt. Ein Sprecher von Amazon im Originalton dazu: "We strongly disagree with the CNIL’s conclusions which are factually incorrect and we reserve the right to file an appeal. Warehouse management systems are industry standard and are necessary for ensuring the safety, quality, and efficiency of operations and to track the storage of inventory and processing of packages on time and in line with customer expectations."



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