Symbolbild:Cisco

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)lässt die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. Oktober 2024 hin in Kraft setzen. Diese werde den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikation (ETSI) angepasst, heisst es.

Die Verordnungsänderung betrifft laut EJPD die Anforderungen an die technischen Schnittstellen der Systeme hinsichtlich der Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten. Die Anpassungen haben demnach die Aktualisierung der Standort- und Positionsparameter zum Gegenstand. Damit soll die Umsetzung von Auskunftsgesuchen, Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen weiterhin gewährleistet bleiben.

Weil sich die Telekommunikationstechnologien laufend entwickelten, müssten die internationalen Standards und damit die nationalen Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst werden, so das EJPD. Massgebend für die Anpassung der Schweizerischen Rechtsgrundlagen betreffend die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die technologischen Entwicklungen seien die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (Etsi). Die rubrizierte Verordnung und ihre Anhänge müssten daher regelmässig revidiert und angepasst werden. Dies schaffe für die Mitwirkungspflichtigen die notwendige Rechtssicherheit zur Umsetzung der von den Strafverfolgungsbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen.



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