Bund plant bei Fernmeldeüberwachung einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen

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Der Bundesrat erachtet das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) als ausreichend KMU-freundlich. Einen Handlungsbedarf sieht er nur auf Verordnungsebene. Dies zeigt der Bericht "Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs", den der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung verabschiedet hat. Demnach soll auf Verordnungsebene klarer geregelt werden, in welche Kategorie mitwirkungspflichtige Unternehmen eingeteilt werden.

Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung zur Teilrevision der Ausführungsverordnungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) eröffnet. Ziel sei es, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen, heisst es in einer Aussendung dazu. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai.

Standards der schweizerischen Fernmeldeüberwachung werden international angepasst

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Bestimmte technische Standards bei der schweizerischen Fernmeldeüberwachung werden den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (Etsi) angepasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) setzt die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) gemäss Mitteilung auf den 1. Februar hin in Kraft.

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