Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Die Suisa Digital Licensing (Suisa Digital), eine Tochtergesellschaft der Schweizer Verwertungsgesellschaft Suisa, hat vor dem Landgericht München I eine Klage gegen Twitter International wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht. Die Klage wirft Twitter International vor, von der Suisa Digital vertretene Musik ohne Lizenz auf der Plattform X (ehemals Twitter) zu verwenden.

Die Tweets auf der Mikroblogging-Plattform X können nämlich auch Videos enthalten, die mit Musik unterlegt sind und von Internetnutzern/innen weltweit abgerufen werden können. Die Klage folgt gemäss Mitteilung auf die wiederholten Versuche der Suisa Digital, X seit mehr als einem halben Jahr zu lizenzieren. Twitter International Unlimited Company, die Eigentümerin von X, war eine Tochtergesellschaft von Twitter, Inc., die 2022 vom amerikanischen Unternehmer Elon Musk übernommen wurde und nach der Fusion mit X Holdings im Jahr 2023 nun Teil der X Corp. ist.

Die Suisa Digital ist eine Tochtergesellschaft der Suisa, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein und vertritt die Online-Musikrechte der Suisa und 18 weiterer Gesellschaften sowie mehrerer internationaler Musikverlage weltweit. Ihr Repertoire umfasst über 80'000 Songwriter/innen, Komponisten/innen, Verleger/innen und rund 10 Millionen Werke. Die Suisa Digital hat mit über 80 Anbieterinnen und Anbietern digitaler Musik Lizenzverträge für die Nutzungen weltweit abgeschlossen. Diese werden von Mint Digital Services (Mint) verwaltet, einem Joint Venture zwischen der Suisa und ihrem Partner Sesac, einer amerikanischen Musikrechteorganisation.

Twitter International zahlt laut Suisa nicht für die Musik, die es auf X verwendet. Die Versuche der Suisa Digital, mit Twitter International in Verhandlungen zu treten, seien erfolglos gewesen. Auf mehrere E-Mails habe Twitter nicht reagiert, mit Ausnahme einer automatisierten Antwort, einem Standardtext, der lediglich auf ein Kontaktformular für Rechteinhaber hinwies, um Urheberrechtsverletzungen zu melden. Nachdem die Suisa Digital Twitter International über eine Reihe von Musikwerken in Videos auf X informiert hatte, habe Twitter International weder geantwortet noch die Videos entfernt.

Eine beträchtliche Anzahl von Werken aus dem Repertoire von Suisa Digital sei auf der X-Plattform verfügbar und werde von Nutzern verwendet, ohne dass Twitter International eine Lizenz von Suisa Digital erworben hätte.

Aufgrund der Untätigkeit von Twitter International und des fortgesetzten rechtsverletzenden Verhaltens habe die Suisa Digital nun beim Landgericht München I Klage gegen Twitter International eingereicht. Mit der Klage wolle die Suisa Digital sicherstellen, dass die von ihr vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen für die fortgesetzte, rechtswidrige Nutzung ihrer kreativen Werke angemessen entschädigt werden, so die Mitteilung. Deshalb verlange die Verwertungsgesellschaft unter anderem, dass Twitter International seine Zahlen zu den Nutzungen und zu den Umsätzen, die sie mit ihren Musikangeboten auf der Plattform X erzielt, vollständig offenlegt.

"Die Urheber/innen und Verleger/innen müssen fair vergütet werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird. Deshalb setzt sich die Suisa Digital mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Musikschaffenden ein und geht mit aller Entschlossenheit gegen illegale Nutzungen von Musik vor", erläutert Fabian Niggemeier, CEO von Suisa Digital. "Nur so können wir die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen effizient vertreten und sicherstellen, dass sie von Twitter International fair vergütet werden."

Wie Radio- und Fernsehsender benötigen auch Online-Dienste eine Lizenz, wenn sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen anbieten. Diese Lizenzen, die weltweit von Urheberrechtsgesellschaften verwaltet werden, sorgen dafür, dass die Musikautoren/innen und -verleger/innen für die Nutzung ihrer Inhalte bezahlt werden. Suisa Digital hat Verträge mit über 80 Online-Plattformen.



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