Swisscom: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Weko-Entscheid von 2015 gut (Bild: Kapi)

Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten. Zu dieser Ansicht gelangt jetzt das Bundesgericht und hebt die ursprüngliche kartellrechtliche Sanktionsverfügung der Wettbewerbskommission (Weko) von 2015 mit einer Busse von über 7 Millionen Franken sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 auf. Swisscom begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts.

Laut dem am Donnerstagabend veröffentlichten Bundesgerichtsurteil hatte Swisscom beim Zuschlag für ein Netzwerk der Post zwar eine marktbeherrschende Stellung. Sie erzwang demnach aber weder gegenüber der Konkurrentin Sunrise noch gegenüber der Post unangemessene Preise. In beiden Fällen habe das Element des Erzwingens gefehlt, heisst es. Bei der Preisfestsetzung für Vorleistungsprodukte, auf welche Sunrise angewiesen war, verhielt sich Swisscom gemäss dem Bundesgericht korrekt. Zudem sei nicht erwiesen, dass die Preise unangemessen oder krass überhöht waren.

Was die Post betreffe, war gemäss Bundesgericht der Zuschlagspreis das Ergebnis von Verhandlungen und sei nicht einseitig von Swisscom festgesetzt worden. Schliesslich liege auch kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom im Sinne einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise vor.

Hintergrund dazu ist, dass die Post im Jahr 2008 die Breitbandanbindungen ihrer Standorte (WAN, Wide Area Network) neu ausgeschrieben hatte. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, UPC und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen. Im Januar 2009 erteilte sie der Offerte von Swisscom den Zuschlag. Sunrise reagierte mit einer Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde gegen Swisscom und machte geltend, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen. Im September 2015 gelangte die Weko zum Schluss, dass Swisscom ihre Marktstellung missbrauche, von Konkurrenten und der Post unangemessene Preise erzwungen sowie eine sogenannte Kosten-Preis-Schere praktiziert habe. Dafür verhängte die Weko eine Busse von CHF 7,9 Mio. gegen Swisscom.

In einer Aussendung verweist Swisscom darauf, sie habe bereits vor der Weko aufgezeigt, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Vor- und Eigenleistungen sinnvoll kombiniert eingesetzt hätte. Nicht nachvollziehbar sei auch der Missbrauchsvorwurf zum Nachteil der Post gewesen. Diese habe als marktstarke Nachfragerin im Rahmen einer GATT/WTO-Ausschreibung mit strengen Regeln dem aus ihrer Sicht wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag erteilt.

In der Folge zog Swisscom die Weko-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses bestätigte im Juni 2021 den Weko-Entscheid weitgehend, reduzierte aber die ausgesprochene Busse auf CHF 7,4 Mio. Inhaltlich kam das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung zur Breitbandanbindung der Poststandorte zum Nachteil von Sunrise und der Post unzulässig verhalten.