Swisscom: Bundesgericht bestätigt Weko-Busse (Bild: Kapi)

Das schweizerische Bundesgericht hat die Busse der Wettbewerbskommission (Weko) in Höhe von 71,8 Millionen Franken gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Zur Erinnerung: Die Weko kam bereits im Jahre 2016 zum Schluss, dass die Swisscom und ihre Tochter Blue Entertainment (vormals CT Cinetrade AG) im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Übertragung von Fussball- und Eishockeyspielen ausgenützt hätten.

Demnach hätten die beiden Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt hätten. Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung in einem Urteil vom Mai 2022. Das Bundesgericht folgt dabei den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.

Gemäss der Feststellung des Bundesgerichtes hätten Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub die gesamte Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert. Dies sei durch eine Kombination verschiedener unzulässiger Verhaltensweisen geschehen. Das Gericht geht von einem mittelschweren Verstoss gegen das Kartellgesetz aus. Auch gegen die Höhe der Strafe hat das Gericht nichts einzuwenden. Die Schwere und die Dauer der Verstösse seien ebenso berücksichtigt worden, wie deren Wiederholung. Für das Verfahren vor Bundesgericht müsse Swisscom zudem 100'000 Franken auf den Tisch blättern, heisst es abschliessend.