Der iPhone-Konzern Apple mit Zentrale im kalifornischen Cuptertino muss in den USA eine Lockerung der Regeln in seinem App Store billigen. So sollen App-Entwickler ihre Nutzer in den Vereinigten Staaten künftig zu Bezahlmethoden auch ausserhalb von Apples Download-Plattform beim Kauf ihrer digitalen Inhalte leiten dürfen. Ein entsprechendes Urteil eines Berufungsgerichts tritt in Kraft, da es das Oberste Gericht der USA nun ablehnte, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen.
Apple könnte dadurch viel Geld durch die Lappen gehen, kassiert der IT-Gigant doch 15 bis 30 Prozent des Kaufpreises, wenn Anwender Apps, Abonnements und digitaler Inhalte erwerben. Wenn Entwickler ihre Nutzer direkt zu Bezahlwegen ausserhalb der Plattform leiten dürfen, kann dem Konzern zumindest ein Teil dieser Erlöse entgehen.
Das Nicht-mehr-Eingehen auf den Fall ist eine Folge des jahrelangen Streits zwischen dem Spielentwickler Epic Games ("Fortnite") und Apple. Epic wollte die Abgabe von bis zu 30 Prozent vom Kaufpreis umgehen. Die Firma griff dabei 2021 zu einem Trick: In den App Store wurde eine Version der Anwendung durchgeschleust, mit der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten. Apple verbannte "Fortnite" daraufhin wegen des Regel-Verstosses aus dem App Store. Epic warf Apple daraufhin unfairen Wettbewerb vor.
Am Ende verlor Epic in fast allen Punkten vor Gericht - und Apple muss nach dem Schlusspunkt in dem Verfahren weiterhin "Fornite" nicht in den App Store zurückkehren lassen. Die Regeländerung bei den Hinweisen auf externe Bezahlwege war der einzige Wermutstropfen für Apple. Die Richter begründeten ihre Aufforderung mit einem Verstoss des Konzerns gegen kalifornische Wettbewerbsbestimmungen. Auch Epic war vor das Oberste Gericht gezogen und wurde ebenfalls abgewiesen.
Zugleich stehen die App-Store-Regeln von Apple auch im Visier europäischer Regulierer. Am 7. März soll der Digital Markets Act (DMA) greifen, der unter anderem die Öffnung grosser Plattformen für App Stores anderer Anbieter vorschreibt. Apple wehrt sich dagegen und verweist unter anderem auf Sicherheitsüberlegungen.
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