Bild: Vectron

Die auf Speicher- und Embedded-IoT-Lösungen für industrielle Anwendungen fokussierte Swissbit mit Zentrale im schweizerischen Bronschhofen und Niederlassung in Berlin hat mehr als 56'000 elektronische Kassensysteme von Vectron mit einer vom BSI (deutsches Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet. Die Kassensysteme sind hauptsächlich im deutschen Bäckerei- und Gastronomiebereich installiert.

Mittels einer TSE können Kassendaten gemäss der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) manipulationssicher aufgezeichnet werden.

Laut Mitteilung war Swissbit Ende 2019 der erste Hersteller, der die TSE-Zertifizierung für Speicherlösungen in Deutschland erhalten hatte. Mit USB-Sticks, SD- und MicroSD-Karten von Swissbit lässt sich nahezu jedes moderne Kassensystem nach den Anforderungen der KassenSichV nachrüsten. Vectron stattet bereits seit Dezember 2019 Kassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen aus.

Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme wurde es bis zum 30. September 2020 generell nicht beanstandet, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung oder die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) verfügten. Diese Frist wurde noch einmal bis zum 31.03.2021 verlängert, wenn spätestens bis zum 30.09.2020 ein entsprechender Auftrag verbindlich erteilt worden war.

Doch inzwischen ist die Schonfrist endgültig vorbei. In einer Meldung vom 30. November 2021 hat der deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) darauf hingewiesen, dass erste Bussgeldverfahren wegen Nutzung einer Kasse ohne TSE eingeleitet wurden. Es drohen Bussgelder bis zu 25.000 €. Nur Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, Einzelaufzeichnungen machen und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen bis Ende 2022 weiterhin verwendet werden.