Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im vergangenen Jahr beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) insgesamt etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet wie im Jahr davor. So sei sowohl die Anzahl Echtzeitüberwachungsmassnahmen wie auch die Anzahl rückwirkender Überwachungsmassnahmen insgesamt stabil geblieben, heisst es.

Gemäss den Angaben sei etwa die Anzahl Echtzeitüberwachungen, die den schwersten Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt, weiter auf 1296 gesunken (gegenüber 1429 im Vorjahr). Bei Echtzeitüberwachungen handelt es sich um simultane, leicht verzögerte oder periodische Übertragungen der Post- oder Fernmeldeverkehrsdaten; z. B. Telefon- oder E-Mail-Überwachungen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails).

Oder es wurden 7071 rückwirkende Überwachungen angeordnet, zu denen auch Antennensuchläufe gehören. Diess entspricht einer Zunahme von 521 Überwachungen gegenüber dem Jahr 2019. Eine rückwirkende Überwachung beinhaltet die Verbindungsnachweise (wer hat mit wem wann und wie lange telefoniert etc.) der zurückliegenden sechs Monate. Ein Antennensuchlauf umfasst die rückwirkende Überwachung aller an einem bestimmten Standort angefallenen Kommunikationen, Kommunikationsversuche und Netzzugänge, welche über eine bestimmte Mobilfunkzelle (oder WLAN Zugangspunkt) während eines bestimmten Zeitraumes stattgefunden haben. Relevant ist die Anordnung pro Zelle pro 2 Stunden.

52 Prozent aller Überwachungsmassnahmen wurden den Infos zufolge von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Vermögensdelikte aufzuklären. 20 Prozent betreffen schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und rund 9 Prozent strafbare Handlungen gegen Leib und Leben. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktarten auf, darunter Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit und den öffentlichen Frieden.

Im Jahr 2020 blieben auch die Einsätze mit besonderen Informatikprogrammen (GovWare) stabil bei 13 (gegenüber 12 im Vorjahr). Die meisten davon wurden laut Aussendung bei der Überwachung krimineller Organisationen und schweren Betäubungsmitteldelikten eingesetzt. Die Anzahl Einsätze der besonderen technischen Geräte (IMSI-Catcher) beläuft sich auf 107 (Vorjahr: 103). Diese Instrumente wurden grösstenteils bei Notsuchen nach vermissten Personen (43) und schweren Betäubungsmitteldelikten (37) eingesetzt.