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Hinsichtlich der Einführung einer Digitalsteuer für grosse Internetkonzerne wie Google oder Facebook haben sich Deutschland und Frankreich auf einen Kompromiss geeinigt. Falls bis zum Jahr 2020 auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) keine Lösung gefunden werde, solle ab dem 1. Jänner 2021 eine europäische Steuer in Kraft treten, hiess es aus EU-Kreisen. Sie soll drei Prozent des Umsatzes betragen, aber nur auf Werbeeinnahmen erhoben werden.

Die EU-Kommission hatte die Abgabe vorgeschlagen, weil international agierende Internetkonzerne wegen fehlender Filialen in den Ländern ihrer europäischen Kunden deutlich weniger Steuern zahlen als traditionelle Firmen. Anders als nach den Kommissionsplänen wollen Deutschland und Frankreich nicht auch den Verkauf von Daten besteuern. Mit der Besteuerung der Onlinewerbeeinnahmen werde die Steuer aber „eine der profitabelsten Geschäftsaktivitäten“ treffen, hiess es seitens dieser Kreise. Mitgliedstaaten könnten demnach auch auf nationaler Ebene entscheiden, die Besteuerung breiter anzulegen.

In einer gemeinsamen Erklärung betonen Deutschland und Frankreich nun ihre „Entschlossenheit, eine faire und wirksame Steuer auf grosse Digitalunternehmen einzuführen“. Beide Seiten erwarten demnach, dass es bis 2020 eine Einigung auf OECD-Ebene zur Digitalbesteuerung geben wird, womit die EU-Steuer nicht nötig wäre. Für den anderen Fall soll auf EU-Ebene bis spätestens März eine Richtlinie verabschiedet werden, die ab 2021 automatisch in Kraft treten würde. Die EU-Digitalsteuer würde nach den deutsch-französischen Plänen aber nur befristet bis 2025 gelten.