Vorerst nicht gegen Kaution frei: Meng Wanzhou (Bild: Wanzhou-Wiki)

Das Gericht im kanadischen Vancouver, das über eine Freilassung der derzeit inhaftierten Finanzchefin des chinesischen Elektronikkonzerns Huawei gegen Kaution entscheiden sollte, ist bislang zu keinem Ergebnis gekommen. Heute will der vorsitzende Richter nun erneut die Bedingungen prüfen, unter denen die 46-jährige Meng Wanzhou auf freien Fuss gesetzt werden könnte, während sie auf eine Entscheidung bezüglich einer Auslieferung an die USA wartet.

Laut einem Bericht der Agentur Reuters, schlug Mengs Anwalt vor, sie mit Hilfe von High-Tech-Geräten sowie einem Sicherheitsdienst, für den Meng selbst aufkommen würde, rund um die Uhr überwachen zu lassen. Ausserdem soll eine Sicherheitsleistung von 15 Millionen kanadischen Dollar (11,1 Millionen Schweizer Franken) hinterlegt werden. Darüber hinaus bot er Mengs Ehemann als Bürgen an. Der Anwalt verwies zudem darauf, dass Meng zwei Wohnungen in Vancouver habe und dort auch bereits längere Zeit gelebt habe.

Richter und Anklagevertreter stellten jedoch in Frage, ob Mengs Ehemann als Bürge zulässig sei, da er kein Bürger der kanadischen Provinz British Columbia sei. Zudem ständen Meng erhebliche Ressourcen zur Verfügung, die trotz der Auflagen eine Flucht ermöglichten. Meng selbst führt auch gesundheitliche Probleme als Grund für eine Haftverschonung an. Sie soll ihrem Anwalt zufolge nach ihrer Verhaftung in einem kanadischen Krankenhaus wegen Bluthochdruck und eines Karzinoms behandelt worden sein.

Die USA müssen nun innerhalb von 60 Tagen einen offiziellen Antrag auf Auslieferung stellen. Sollten die von den US-Anklägern vorgelegten Beweise einen kanadischen Richter überzeugen, würde der kanadische Justizminister über eine Auslieferung entscheiden. In den USA drohen Meng bis zu 30 Jahre Haft. Egal wie die Entscheidung des Ministers ausfällt, sie wird wahrscheinlich nicht unerhebliche Auswirkungen auf die kanadischen Handelsbeziehungen haben.