Urheberrecht: EuGH soll über Haftung von Plattform-Betreiber bei Verstössen von Nutzern entscheiden (Symbolbild: Pixabay/ Geralt)

Betreiber von Online-Plattformen müssen laut einem Gutachten derzeit bei einem Verstoss von Nutzern gegen das Urheberrecht nicht unmittelbar dafür haften. Diese Ansicht legte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Schlussanträgen zu zwei Rechtssachen vor. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt gesprochen werden, das Gutachten ist nicht bindend.

Es geht konkret um zwei Fälle: Ein Musikproduzent ging vor deutschen Gerichten gegen die Videoplattform Youtube und den Mutterkonzern Google vor, weil Nutzer im Jahr 2008 Tonträger ohne seine Erlaubnis hochgeladen haben sollen. An den Tonträgern soll der Produzent Rechte haben. Im zweiten Fall wehrte sich die Wissenschaftsverlagsgruppe Elsevier ebenfalls vor deutschen Gerichten dagegen, dass auf der Sharehosting-Plattform Uploaded von Cyando mehrere Werke eingestellt wurden, an denen ausschliesslich der Verlag die Rechte hält. Auch hier soll das Ganze nach Gerichtsangaben ohne die Erlaubnis des Verlags auf die Plattform gelangt sein.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich um diese Rechtsfälle kümmert, hatte dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung mit Blick auf das Unionsrecht vorgelegt. In dem Gutachten wird zugleich auf eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht verwiesen, mit der für Betreiber von Online-Plattformen eine neue spezifische Haftungsregelung für Werke eingeführt wird.