Roaming: EUGH entscheidet gegen O2 (Foto: Karlheinz Pichler)

Telefonanbieter sind seit Abschaffung der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union verpflichtet, alle Kunden automatisch auf den neuen Tarif umzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Rechtsstreit von O2 mit Verbraucherschützern. Diese begrüssten das EuGH-Urteil. Die Telefongesellschaft will es zunächst genau prüfen. Millionen Kunden sind betroffen.

Die EU hatte die Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 mit dem Slogan "Roam like at home" abgeschafft: Handy-Anrufe und Datennutzung im EU-Ausland sollen demnach nicht mehr kosten als im eigenen EU-Land. O2, die in Deutschland vertretene Marke der spanischen Telefónica, hatte nach Darstellung des EuGH aber nur Kunden automatisch umgestellt, die zuvor schon einen regulierten Roamingtarif hatten. Andere Kunden waren aufgefordert, die Umstellung per SMS zu beantragen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hielt dies für unzulässig und zog vor das Landgericht München. Die Münchner Richter schalteten den EuGH ein, und der stellte nun klar, dass "die Roaminganbieter ab dem 15. Juni 2017 verpflichtet waren, den unter anderem in Artikel 6a dieser Verordnung vorgesehenen regulierten Roamingtarif automatisch auf alle ihre Kunden anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt hatten (...)".



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