Symbolbild: Fotolia/ Birgit Korber

Wie die EU-Kommission bekannt gibt, stuft sie den Schweizer Datenschutz als gleichwertig mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Ausser der Schweiz erhalten noch zehn andere Drittstaaten grünes Licht für ihren Datenschutz, wie die Behörde in Brüssel verlautbart.

Gemäss Mitteilung sei die EU-Kommission bei der Überprüfung der Datenschutzäquivalenz zum Schluss gekommen, dass personenbezogene Daten, die aus der EU in die Schweiz übermittelt würden, "weiterhin angemessenen Datenschutzgarantien unterliegen". Einen positiven Bescheid erhielten neben der Schweiz auch noch die Staaten Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, die Isle of Man, Israel, Jersey, Neuseeland und Uruguay. In all diesen Ländern und Gebieten könnten Daten "weiterhin ungehindert" fliessen, schreibt die Behörde.

Dass nicht schon viel früher über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in der Schweiz und anderen Drittstaaten entschieden worden ist, liegt an der neuen Datenschutzgrundverordnung, die seit Mai 2016 in Kraft ist und nach einer Übergangsfrist seit Mai 2018 in allen EU-Staaten Gültigkeit hat. Dass die Äquivalenz-Anerkennung durch die EU nun so lange gedauert hat, ist dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems geschuldet, der beim EU-Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Datenschutzvereinbarungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten eingereicht hatte. Die Brüsseler Behörde wollte zuerst die EuGH-Entscheide abwarten, bevor sie über die Gleichwertigkeit des Datenschutzes in anderen Staaten entscheidet. Dies war im Sommer 2023 geschehen, so dass der Weg dazu nun frei geworden ist.



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