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Die EU ermöglicht nach dem Brexit weiter den Austausch personenbezogener Daten mit Grossbritannien. Informationen könnten ungehindert ausgetauscht werden, da London de facto die EU-Regeln für den Datenschutz übernommen habe, teilte die EU-Kommission. Dies erstreckt sich auch auf Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung nötig sind. Ausgenommen ist allerdings eine Datenübermittlung, die für die Einwanderungskontrolle in Grossbritannien vorgesehen sind.

Bisher galt eine Übergangsphase für den Datenaustausch nach dem Brexit, die aber Ende Juni ausgelaufen wäre. Die EU fasste nun zwei sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse, um die Datenübermittlung längerfristig zu ermöglichen. Die Regelung gilt vorerst für vier Jahre und wird dann neu geprüft. Bei Abweichungen Londons vom bisherigen Datenschutz könne die EU zudem "zu jeder Zeit, die Entscheidung aussetzen, beenden oder nachbessern", sagte ein Sprecher.