Facebook muss deutsche Schreiben verstehen (Logo: FB)

Nachdenm ein Düsseldorfer zuvor eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt hatte, entschied nun ein deutsches Gericht, dass Facebook deutsche Schreiben verstehen müsse. Diese untersage dem Unternehmen, einen Text, den er eingestellt hatte, zu löschen und ihn mit einer Sperre zu bestrafen. Ausserdem verlangte der Kläger eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro. Die einstweilige Verfügung liess er Facebooks Europazentrale in Irland zustellen. Doch das Unternehmen bestand auf eine englische Übersetzung: In deutscher Sprache verstehe man den Inhalt nicht.

Dies liess das Oberlandesgericht nicht gelten: Facebook stelle in Deutschland seine Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen seien ebenfalls in deutscher Sprache verfügbar. Diesen liessen sich zudem gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts entnehmen, merkte das OLG an. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig. Der Inhalt des Facebook-Posts des Klägers spielte dabei keine Rolle.