Bundesnachrichtendienst BND: Deutsches Bundesverfassungsgericht kippt Abhörpraxis (Symbolbild: Fotolia/ Animaflora)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die derzeitigen Regelungen zur Abhörpraxis des deutschen Bundesnachrichtendiensts (BND) gekippt. Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach dem BND-Gesetz verstosse in der jetzigen Form gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit, entschied das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Auch bei diesen Überwachungsmassnahmen ausserhalb Deutschlands ist der Auslandsgeheimdienst demnach an die in der Verfassung garantierten Grundrechte gebunden.

Gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz hatten vor allem mehrere ausländische Journalisten geklagt, die im Ausland über Menschenrechtsverletzungen oder autoritär regierte Staaten berichten. Sie wandten sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzlichen Regelungen, die dem Geheimdienst die Überwachung der Telekommunikation etwa im E-Mail-Verkehr von Ausländern im Ausland ermöglicht. Es ging in dem Karlsruher Verfahren nicht um die Kommunikation, an der Deutsche beteiligt sind.

Das Verfassungsgericht stellte nun klar, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf Deutschland begrenzt sei. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit als Abwehrrechte gegen die angegriffene Überwachung erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland. Der Erste Senat des Gerichts hob aber zugleich hervor, dass eine verfassungsmässige Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ möglich sei.