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Der Bundesrat erachtet das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) als ausreichend KMU-freundlich. Einen Handlungsbedarf sieht er nur auf Verordnungsebene. Dies zeigt der Bericht "Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs", den der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung verabschiedet hat. Demnach soll auf Verordnungsebene klarer geregelt werden, in welche Kategorie mitwirkungspflichtige Unternehmen eingeteilt werden.

Damit die Überwachung des Fernmeldeverkehrs funktioniere, sei der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) auf die Mitwirkung der Unternehmen im Telekommunikationsbereich angewiesen, betont der Bundesrat in einer Aussendung dazu. Anbieterinnen von Fernmeldediensten (FDA) hätten dabei umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten. Kleinere FDA könnten von Pflichten befreit werden, z.B. vom Speichern der Randdaten oder vom automatisierten Erteilen von Auskünften. Eine solche Rückstufung (Downgrade) spare Kosten.

Das Postulat 19.4031 von Albert Vitali, das der Nationalrat 2021 überwiesen hat, forderte einen Bericht, wie die rechtlichen Grundlagen im BÜPF anzupassen seien, damit die Umsetzung von Überwachungsmassnahmen für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Fernmeldebereich verhältnismässig ausfalle.

In seinem Postulatsbericht kommt der Bundesrat nun zum Schluss, dass die rechtlichen Grundlagen die kleinen und mittleren Anbieterinnen ausreichend vor teuren Investitionen schützten. Das BÜPF auferlege lediglich den FDA umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten. Gleichzeitig sehe es aber die Möglichkeit vor, FDA von geringer wirtschaftlicher Bedeutung, worunter insbesondere KMU fallen, von der Pflicht zur aktiven Überwachungsbereitschaft zu befreien. Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD, z.B. Anbieterinnen von Apps zur Nachrichtenübermittlung oder zur Videotelefonie) haben nach dem BÜPF nur Duldungspflichten. Demzufolge bestehe kein Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe.

Einen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF). Diese soll für Mitwirkungspflichtige, insbesondere für FDA und AAKD, klare Definitionen vorsehen. Anhand dieser Definitionen soll einfach ersichtlich sein, in welche Kategorie eine Anbieterin fällt. Die Arbeiten zur Revision der VÜPF laufen demnach bereits. Anlässlich dieser Revision sollen auch die Kriterien für die Reduktion der Pflichten der FDA sowie jene für erweiterte Pflichten der AAKD angepasst werden. Geprüft werde auch die Möglichkeit, ob die Reduktion der Pflichten der FDA gestützt auf die VÜPF automatisch erfolgen könne.

Schliesslich lehnt der Bundesrat den Vorschlag des Postulats ab, die AAKD aus dem Geltungsbereich auszuschliessen. Dies, weil damit gravierende Lücken in der Fernmeldeüberwachung mit schwerwiegenden Folgen für die Strafverfolgung und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit entstehen würden.