Bild: Dessie Deigns auf Pixabay

Die US-amerikanische iPhone-Erfinderin Apple hat vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass die Abbildung eines Apfels auch in der Schweiz als Marke eingetragen wird. Dieser Markenschutz betreffe Ton-, Video- und Filmaufnahmen, heisst es. Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte die Eintragung abgelehnt.

Konkret hatte sich das IGE in seinem Entscheid vom vergangenen Jahr auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei der Abbildung eines Apfels um ein Gemeingut handle, das nicht als Marke geschützt werden könne. Der Apfel würde zudem als bildlicher Hinweis auf das Thema der Ton-, Video- und Filmaufnahmen verstanden. Darüber hinaus argumentierte das IGE, dass die Abbildung eines naturgetreuen Apfels nicht - wie im Markenverfahren um die Wortmarke "Apple" - aufgrund der Bekanntheit des Unternehmens als Hinweis auf den US-Konzern erkannt werde.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat nun jedoch eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und den Entscheid des IGE aufgehoben. Die Markeneintragung besage nicht, für welches Thema die jeweiligen Aufnahmen verwendet würden. Eine Zurückweisung der Eintragung würde ansonsten Marken für Ton-, Video- oder Filmaufnahmen als solche ausschliessen. Das IGE habe darüber hinaus nicht aufgezeigt, inwiefern ein aktuelles Bedürfnis des Marktes bestehe, das verwendete Bild freizuhalten.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht noch angefochten werden.