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Der deutsche EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kritisiert die Umsetzung der neuen EU-Datenschutzregeln durch grosse Internetkonzerne: Die angepassten Datenschutzerklärungen von Facebook und Google würden offensichtlich gegen die Datenschutzgrundverordnung verstossen. Er sprach von einem "Friss-oder-stirb-Prinzip" bei den Einwilligungserklärungen. Damit widersprechen die Erklärungen dem künftig geltenden Kopplungsverbot. Demnach dürfen sich Unternehmen keine umfassende Zustimmung zu Datensammlungen geben lassen, damit ihre Dienste genutzt werden können. Stattdessen dürfen sie nur noch die Daten erheben, die dafür auch notwendig sind.

"Als Grundlage für die Nutzung einer Google-Mailadresse braucht das Unternehmen nicht wissen, auf welchen Internetseiten der Besitzer surft", sagte Albrecht, der die ab Freitag europaweit geltenden Datenschutzregeln massgeblich mitgestaltet hat. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht in den angepassten Einwilligungserklärungen besonderes Konfliktpotenzial. Die konkreten Umsetzungen müssten zwar noch analysiert werden, doch das Geschäftsmodell, nur Nutzern den Zugang zur bunten Welt der eigenen Dienste zu erlauben, wenn sie am Eingang durch umfassende und scheinbar freiwillige Einwilligungen alle ihre Daten an die Diensteanbieter abtreten, dürfte künftig in Frage stehen.



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