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Mit der App Helsana+" werden die Daten von Helsana-Kunden, die dort ausschliesslich eine Grundversicherung haben, zum Zwecke der teilweisen Rückerstattung ihrer Prämien bearbeitet. Mangels Rechtsgrundlage legt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) nahe, diese Bearbeitung zu unterlassen.

Gemäss einer Aussendung eröffnete der EDÖB am 11. Oktober des vergangenen Jahres, gestützt auf das Datenschutzgesetz, gegenüber der Helsana Zusatzversicherungen eine Sachverhaltsabklärung betreffend Bonusprogramm "Helsana+", welches das Unternehmen am 25. September 2017 lanciert hatte. Es handelt sich dabei um ein Programm, das die Teilnehmenden zu einem gesundheitsbewussten Verhalten und bewegungsbetonten Lebensstil animieren soll, indem ihre Aktivitäten mit „Pluspunkten“ belohnt werden. Durch das Herunterladen der sogenannten "Helsana+“-App auf ihr Mobiltelefon können Helsana-Kunden solche Punkte sammeln und dafür Barauszahlungen sowie Partnerangebote erhalten.

Bei der Registrierung für die „Helsana+“-App geben die Versicherten der Helsana Zusatzversicherungen ihre Einwilligung zur Überprüfung des Vorliegens einer Grundversicherungsdeckung bei der Helsana-Gruppe ab. Mangels Rechtsgrundlage erweisen sich die Entgegennahme dieser Daten der Grundversicherung durch die Zusatzversicherung und die dort erfolgende Weiterbearbeitung in datenschutzrechtlicher Hinsicht als rechtswidrig und die eingeholten Einwilligungen als unwirksam. Aus diesem Grund empfiehlt der EDÖB der Helsana Zusatzversicherungen, diese Bearbeitung von Grundversicherungsdaten zu unterlassen. Der EDÖB begrüsst, dass die Helsana trotz Verneinung einer Rechtspflicht angekündigt hat, seine Empfehlung durch freiwillige Anpassung des Registrationsprozesses zumindest bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung einzuhalten.

Die mit dem Bonusprogramm gesammelten Punkte können in geldwerte Vorteile umgewandelt werden, sei es in Form von Barauszahlungen oder Rabatten bei Helsana-Partnerfirmen. Diese Umwandlungen stehen nebst den Zusatzversicherten auch den ausschliesslich Grundversicherten der Helsana zu. Für Letztere ist die Barauszahlung auf max. CHF 75.- pro Jahr limitiert. Mangels gesetzlicher Grundlage erweist sich diese Leistung, die wirtschaftlich darauf herausläuft, den ausschliesslich Helsana Grundversicherten einen Teil ihrer Grundversicherungsprämie zurückzuerstatten, als rechtswidrig. Deshalb empfiehlt der EDÖB der Helsana Zusatzversicherungen, im Rahmen des Programms die Bearbeitung von Daten der Kunden, die bei der Helsana ausschliesslich grundversichersichert sind, zur Bemessung und Ausrichtung geldwerter Rückerstattungen zu unterlassen.

Die Helsana Zusatzversicherungen muss dem EDÖB innerhalb von 30 Tagen mitteilen, ob sie diese Empfehlung annimmt oder ablehnt. Falls die Empfehlung abgelehnt oder nicht befolgt wird, kann der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen.



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