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Als markant grösser als bislang angenommen entpuppt sich der Datenskandal beim weltgrössten Sozialen Netzwerk Facebook. Insgesamt seien die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern "unzulässig" mit der britischen Datenanalysefirma Cambridge Analytica geteilt worden, gab der Technologiechef von Facebook, Mike Schroepfer, bekann. Bislang war immer die Rede von rund 50 Millionen betroffenen Nutzern.

Die Daten sollen unerlaubt für den Wahlkampf des heutigen US-Präsidenten Donald Trump ausgewertet und genutzt worden sein. Behörden in den USA wie in Grossbritannien haben deshalb Ermittlungen eingeleitet. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat sich für den Datenmissbrauch entschuldigt und eine Reihe von Reformen in dem Onlinenetzwerk angekündigt. In einem Interview sagte er aber auch, es werde „einige Jahre“ brauchen, um die Probleme mit dem Schutz von Nutzerdaten zu beheben.

Das Unternehmen formulierte jetzt auch seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen neu und versprach, sie dabei klarer und transparenter zu machen. Die Informationen über die Datensammlung seien jetzt ausführlicher formuliert, mit den neuen Regeln würden keine zusätzlichen Informationen erhoben. Aus den Bestimmungen erfährt man unter anderem, dass Facebook auf Geräten auf Informationen wie Namen von Apps und Dateien zugreift sowie auch Mausbewegungen registriert. Letzteres solle helfen, Menschen von Bots zu unterscheiden, hiess es. Neu ist, dass andere Konzerndienste wie Instagram jetzt auch nach den Facebook-Datenschutzbedingungen agieren werden. An der Datenverarbeitung werde sich aber nichts ändern, betont das Unternehmen. Die Datenschutzbedingungen schaffen auch die Grundlage für die geplante Einführung von Gesichtserkennungsfunktionen in Europa, wo sie bisher nach Widerstand von Datenschützern nicht verfügbar waren. Die neuen ausführlicheren Formulierungen und Nutzerrechte gehen in Europa zu großen Teilen auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zurück, die am 25. Mai Pflicht wird. Ziel ist es, personenbezogene Daten besser zu schützen und die Verarbeitung der Daten durch Firmen einheitlicher zu gestalten.