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Das Staatsarchiv Zürich macht in Kooperation mit den beiden Stadtarchiven von Zürich und Winterthur auf dem Portal "Rechtsquellen Online" erste Dokumente zur Zürcher Landesgeschichte aus der Zeit vor 1798 online zugänglich. Die Texte bieten spannende Einblicke in vielfältige Aspekte des damaligen Rechtslebens.

Das Rechtsleben im alten Stadtstaat Zürich online zugänglich machen: Das ist das Ziel des seit 2011 laufenden Projekts "Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich". Ein Team von Historikern des Staatsarchivs Zürich erarbeitet in Kooperation mit der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins fünf Editionseinheiten mit historischen Quellentexten. Im Zug der Arbeiten wurden in den Datenbanken der drei beteiligten Archive bereits mehrere Hundert relevante Archivalien detailliert verzeichnet und eine Auswahl davon im Volltext transkribiert und kommentiert. Das Fachportal "Rechtsquellen Online" führt die dezentral aufbereiteten Informationen zusammen und bietet vielfältige Zugangsformen zu den Texten. Mit der Freischaltung des Portals gehen die ersten 34 Quellenstücke online, wobei rund die Hälfte von einem Bild des Originals begleitet wird. Finanziert wird das Projekt "Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich" aus Mitteln des Lotteriefonds sowie Beiträgen der Städte Zürich und Winterthur.

Das Staatsarchiv Zürich verfolgt seit einigen Jahren die Strategie, der breiten Öffentlichkeit zentrale Quellenserien und ausgewählte Einzelstücke zur Geschichte des Kantons Zürich und seiner Rechtsvorgänger niederschwellig und in zeitgemässer Form im Volltext online zugänglich zu machen. Für die Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit steht dabei das Projekt "Elektronische Rechtsquellen-Edition Zürich" im Mittelpunkt. Weil sich die Überlieferung aus dieser Zeit über mehrere Archive verteilt – zu einer originalen Urkunde im einen Archiv gehören häufig Abschriften in einem anderen Archiv – wurde das Fachportal "Rechtsquellen Online" entwickelt, das die am Lagerort der Archivalien aufbereiteten und dort nachhaltig gepflegten Daten zusammenführt.

Zu jedem Quellenstück gehören einerseits Metadaten wie Titel, Datierung, Überlieferungsform, Sprache und Format, anderseits der originalgetreu transkribierte und kommentierte Quellentext. Dank feldspezifischer Erfassung der Metadaten und der Verwendung einer sogenannten Auszeichnungssprache für die Quellentexte (XML gemäss den Standards der "Text Encoding Initiative TEI") ermöglicht das Portal "Rechtsquellen Online" vielfältige Zugangsformen zu den Inhalten der Edition. Digitale Reproduktionen einzelner Originale, die sich stufenlos zoomen lassen, vermitteln einen Eindruck von der Materialität der Quellenstücke und machen gleichzeitig die Transkription nachvollziehbar.

Mit dem Portal "Rechtsquellen Online" betritt das Zürcher Rechtsquellenprojekt in technischer Hinsicht Neuland, ohne etablierte editorische Standards aufzugeben. Auf die Freischaltung folgen bis Projektende 2018 in halbjährlichen Tranchen weitere Quellenstücke. Parallel dazu werden die Funktionalitäten des Portals weiter ausgebaut, insbesondere um Registerfunktionen. Im Rahmen des gesamtschweizerischen Editionsunternehmens der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen" steht das Portal zukünftig in einer mehrsprachigen Version auch anderen Projekten offen.

Das Angebot des Portals "Rechtsquellen Online" wendet sich gleichermassen an Fachhistoriker/innen und Studierende der Geschichte wie an interessierte Laien. Die im Original oft unspektakulären Quellentexte spiegeln die breite Vielfalt des Rechtslebens in den beiden Städten Zürich und Winterthur sowie auf der Zürcher Landschaft, die mit den ehemaligen "Ausgemeinden" um die Altstadt von Zürich und mit der Landvogtei Greifensee vertreten ist. Mit im Spiel sind stets auch die Politik und die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der damaligen Zeit. So nimmt Zürich angesichts der Bedrohung durch die Appenzellerkriege 1407 die damals noch habsburgische Stadt Winterthur in seinen Schutz auf, und im Eid, den die Leute im Amt Greifensee zu leisten haben, wird das Herrschaftsverhältnis zwischen ländlichen Untertanen und städtischer Obrigkeit erstmals schriftlich festgehalten.