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In der Schweiz wird nach der Strafanzeige in Sachen NSA-Überwachung kein Strafverfahren eröffnet. Das wurde den Antragsstellern nun lapidar mitgeteilt, teilte die Digitale Gesellschaft Schweiz mit. Diese Antwort, die sie auch veröffentlichten, hat demnach der Leitende Staatsanwalt des Bundes verfasst.

Darin erklärt Carlo Bulletti, nach eingehender Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Bedingungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt wegen verbotenen Nachrichtendienstes und weiterer Delikte nicht vorlägen. Einen Anspruch, diesen Bescheid zu erhalten, hätten die Antragssteller nicht. Auch Rechtsmittel könnten sie dagegen nicht einlegen.

Angesichts ihrer Niederlage weisen die Überwachungskritiker nun darauf hin, erst jüngst sei publik gemacht worden, dass die Bundesanwaltschaft der Schweiz auf die Hilfe von US-Geheimdiensten zurückgreift. Dadurch ergebe sich ein rechtsstaatlicher Interessenkonflikt



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