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Seit dem heutigen Freitag gelten neue Regeln für Onlinekäufe. In Deutschland tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter etwa beim Bestellprozess.

Nun sind zum Beispiel bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen nicht mehr zulässig. Der Verbraucher muss diese nur dann bezahlen, wenn er sie selbst aktiv ausgewählt hat. Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von kostenpflichtigen Zahlungsmitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen selbst tatsächlich auch entstehen.

Wenn ein Kauf widerrufen wird, kann der Anbieter dem Käufer die Kosten für die Rücksendung unabhängig vom Warenwert vollständig auferlegen, wenn er darüber vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Webseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze, ab der Rücksendungen für den Verbraucher in jedem Fall kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber natürlich nach wie vor bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen.