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Wer in die USA reist, muss damit rechnen, dass die eigenen elektronischen Geräte durchsucht werden - und zwar ganz ohne jeglichen konkreten Verdacht. Die entsprechende Praxis des Heimatschutzministeriums hat nun eine US-Bundesgericht für zulässig erklärt.

Anlass für diesen Entscheid war eine gemeinsame Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und eines betroffenen Studenten. Dessen Laptop war bei einer Einreise im Jahr 2010 beschlagnahmt worden. Die ACLU sah in einer solch verdachtslosen Durchsuchung und Beschlagnahme einen klaren Verstoss gegen die US-Verfassung. Dem widerspricht das jetzige Urteil deutlich. So heisst es in der Urteilsbegründung, dass im 21. Jahrhundert die "gefährlichste Schmuggelware" oft in Laptops zu finden sei - etwa in Form von kinderpornografischen oder terroristischen Materialien. Insofern sei auch die Praxis der Laptopdurchsuchung gerechtfertigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die ACLU hat auch bereits angekündigt Berufung einlegen zu wollen.