Symbolbild: Pixabay

Für die weitere Planung der digitalen Transformation sieht der Bundesrat die einmalige Erfassung und Verwaltung von Daten als wichtige Voraussetzung. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 die "Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes" gutgeheissen sowie konkrete Massnahmen ausgelöst.

Die gemeinsame Stammdatenverwaltung sei ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der digitalen Transformation der Behörden, argumentiert der Bundesrat. Sie ermögliche, dass BürgerInnen sowie Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal bekannt geben müssen ("Once-only") und somit entlastet würden. Ausserdem erlaube sie den Behörden, ihre Leistungen effizienter und kundenorientierter zu erbringen. Mehrfach genutzte Stammdaten sollen künftig unter Beachtung des Datenschutzes gemeinsam bewirtschaftet und Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung bereitgestellt werden.

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 daher die "Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes" gutgeheissen. Diese legt Ziel, Grundsätze, Umsetzungskonzept und Massnahmen der künftigen, gemeinsamen Stammdatenverwaltung fest, wobei der Fokus vorerst auf die Unternehmensstammdaten gelegt werden soll. Die Strategie lege für den Bund auch die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Folgende Massnahmen und Aufträge hat der Bundesrat demnach festgelegt: Laufende und geplante Vorhaben, die bereits wichtige Elemente der gemeinsamen Stammdatenverwaltung adressieren, sollen auf die Ziele der vorliegenden Strategie ausgerichtet werden. Ausserdem sollen die Geschäftsprozesse, in welchen Unternehmensstammdaten bewirtschaftet und genutzt werden, systematisch erhoben und darunter diejenigen identifiziert werden, die sich für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wurde beauftragt, bis Ende 2019 die für die gemeinsame Stammdatenverwaltung nötigen allgemeinen Rechtsgrundlagen abzuklären.

Im Rahmen der künftigen Lösung für das Enterprise-Resource-Planning (ERP) sollen die Stammdaten der Unternehmen als "Geschäftspartner" der Bundesverwaltung zentral geführt werden. Dazu soll das ISB prüfen, inwiefern diese Lösung sowie weitere bestehende Systeme für eine gemeinsame Verwaltung der Unternehmensstammdaten geeignet sind. Zur Koordination der Arbeiten wird ein Steuerungsgremium unter der Leitung des ISB eingesetzt. Ende 2021 sollen dem Bundesrat die Ergebnisse der ausgelösten Arbeiten zur Kenntnis gebracht und die weiteren Ausbauschritte für 2022–2024 beantragt werden.



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