Das Internet wird immer mehr zu einem zentralen Tätigkeitsfeld von Kriminellen und damit auch der Polizei. Hacker und Pädophile tummeln sich im virtuellen Raum. «Wir haben heute Lücken im Gesetz. Lücken, die es der Polizei nicht ermöglichen, Straftaten früh genug zu erkennen und zu verhindern», sagt der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Diese Lücken gelte es zu schliessen. Deshalb hat der Regierungsrat jetzt das kantonale Polizeigesetz entsprechend angepasst.

Um Straftaten vorzubeugen, sollen sich Kantonspolizisten in Zukunft wieder unter einem sogenannten «Nickname» und unter falschen Altersangaben in Chatrooms einloggen können. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bewährt bei der Fahndung nach Pädophilen, sagten der kantonale Sicherheitsdirektor Mario Fehr und Kriminalpolizei-Chefin Christiane Lentjes. Seit die neue Strafgesetzordnung gilt - also seit Januar 2011 - sind sie aber verboten. «Wir wollen nicht darauf warten, dass es einen Tatbeweis in Form von Opfern gibt, wir wollen Opfer verhindern», betont Mario Fehr. Die Änderungen im Polizeigesetz schaffen jetzt wieder gesetzliche Grundlagen für die verdeckte Ermittlung im Internet.

Das neue Polizeigesetz, das noch vom Kantonsrat genehmigt werden muss, enthält unter anderem auch neue Bestimmungen zur Audio- und Videoüberwachung im öffentlichen Raum und zum Datenschutz auf Fahndungslisten.