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Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) verdonnert die Genfer Kabelnetzbetreiberin Naxoo zu einer Strafe von 3,6 Millionen Franken. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung bei den Kabelanschlüssen in der Stadt Genf missbraucht zu haben, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Laut einer Weko-Aussendung habe Naxoo seine marktbeherrschende Stellung gegenüber Liegenschaftseigentümern, Herstellern und Drittanbietern von Systemanschlüssen sowie Endkunden ausgenutzt und unangemessene Geschäftsbedingungen erzwungen. Beim physischen Anschluss der Liegenschaften an das Kabelnetz sicherte sich das Unternehmen die exklusive Nutzung der Hausverkabelung, die für den Betrieb der Kabelanschlüsse beim Endkunden notwendig ist. Dadurch seien Liegenschaftseigentümer daran gehindert worden, ihre Hausverkablung auch anderweitig zu nutzen und auf diesen beispielsweise ein Satellitensystem zur Gemeinschaftsnutzung zu installieren, hält die Weko fest.

Somit seien auch Hersteller und Anbieter von anderen Systemanschlüssen wie Satellitensysteme in ihren Absatzmärkten behindert und in ihrer technischen Entwicklung eingeschränkt, teilt die Weko mit. Die Endkunden wiederum wurden am Zugang zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleistungen oder zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen gehindert.

Naxoo kann den Entscheid der Weko an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Das Unternehmen zieht laut seiner Stellungnahme diesen Schritt in Betracht, will aber noch die Begründung abwarten. Diese soll voraussichtlich bis Ende März vorliegen. Naxoo hält zudem fest, ausser der Busse seien keine weiteren Massnahmen gegen das Unternehmen ergriffen worden. Naxoo profitiere nicht von einer marktbeherrschenden Stellung, so die Genfer. Liegenschaftseigentümer und Konsumenten könnten auch andere Betreiber wählen.



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