thumb

Die Uber-Fahrer in der Schweiz sind laut einem neu erstellten Rechtsgutachten generell als Selbständige zu sehen und nicht als Angestellte mit Anspruch auf Sozialbeiträge des Fahrdienstleisters. Das Gutachten folgt damit der Argumentation Ubers. Dieser Logik folgend, ist Uber in der Schweiz also kein Arbeitgeber und muss auch keine Sozialversicherungsleistungen zahlen.

Laut der Gutachtensautorin Bettina Kahil-Wolff, Professorin für Sozialversicherungsrecht an der Universität Lausanne, gebe es mehr Merkmale, die für eine Selbständigkeit sprechen. Deshalb verletze die Verwaltung den Grundsatz der gesetzmässigen Verwaltung, wenn sie dennoch alle Fahrer als Arbeitnehmer einstufe. Fahrer, die mit Uber zusammenarbeiteten, könnten frei entscheiden, ob, wann, wie oft und wo sie für Bestellungen zur Verfügung stünden, argumentiert die Juristin im Rechtsgutachten. Es gebe auch keine Exklusivität. Fahrer könnten jederzeit Bestellungen der eigenen Kundenkartei nachgehen oder die Dienste konkurrierender Taxizentralen in Anspruch nehmen. Weiter erklärt Kahil-Wolff, auch das erhebliche Verlustrisiko auf Seiten der Fahrer spreche für die Selbständigkeit der Tätigkeit. AHV-beitragsrechtlich relevant wären etwa die Auszahlung von Geldern durch Uber Switzerland GmbH, ein Konkurrenzverbot oder Pflichten zu arbeiten. Keiner dieser Faktoren treffe bei Uber zu.

Allerdings sei das Recht unklar, streicht die Sozialrechtsexpertin hervor. Da die Beschäftigungsverhältnissen mit digitalen Plattformen weiter zunähmen, sollten ihrer Ansicht nach neue Kriterien überlegt werden. "Es wäre gut, wenn die Schweiz ein rechtliches Instrument schaffen würde, das die digitale Wirtschaftsordnung in die richtige Bahnen leitete", forderte Kahil-Wolff. Derzeit gebe es noch keinen wegweisenden Entscheid. Verschiedene AHV-Beschwerdeverfahren seien bei kantonalen Sozialversicherungsgerichten hängig. Letztlich müsse man auf ein Urteil des Bundesgerichts warten, so die Juristin.

Im Gegensatz zur AHV hat die Unfallversicherung Suva bereits wegweisende Urteile gefällt. Sie entschied in mehreren Fällen, dass Uber-Fahrer als Angestellte zu betrachten seien und das Unternehmen als Arbeitgeber. Gemäss dem Uber-Sprecher Ali Azimi werden andere Branchen dasselbe Problem haben wie Uber, wenn sie digitale Marktplattformen einsetzen.