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Die Vorratsdatenspeicherung, die auf Basis einer EU-Richtlinie in den Mitgliedsstaaten eingeführt wird, ist zuletzt verstärkt auf Widerstand gestossen. In Deutschland hat der Verfassungsgerichtshof die dortige Regelung wegen Unvereinbarkeit mit den Grundrechten gekippt.

Der oberste Gerichtshof in Irland hat vor einem Jahr eine Anfrage beim EuGH eingebracht, um klären zu lassen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2012 eine ähnliche Anfrage bei den europäischen Richtern in Luxemburg eingebracht. Trotzdem wird in einer Arbeitsgruppe, die unter Aussicht des Österreichischen Justizministeriums an einer Novelle des Urheberrechts werkt, bereits über eine Ausweitung der derzeitigen Regelung diskutiert.

Wie lange der Europäische Gerichtshof für die Bearbeitung der Anfragen benötigt, ist nicht abzuschätzen. Im Schnitt nehmen sich die Richter etwa 14 Monate für den Prozess Zeit. Sollte die Vorratsdatenspeicherung für mit den Grundrechten unvereinbar befunden werden, könnten die Richter von den Mitgliedsstaaten verpflichtende Nachbesserungen oder sogar die Abschaffung der Regelungen fordern.



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