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Der deutsche Ableger des britischen Mobilfunkers Vodafone muss laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München das ehemalige Video-on-Demand-Portal Kinox.to für seine Kunden weiter unzugänglich machen. Vodafone hat das Berufungsverfahren zur dauerhaften Sperrung damit verloren. Ob das Unternehmen weiter justiziert, bleibt abzuwarten.

"Wir bedauern sehr, dass das Oberlandesgericht München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist und dem Antrag von Constantin zur Sperrung der Angebote des Portals Kinox.to für Internetkunden der Vodafone-Kabelsparte stattgegeben hat", zitiert "Golem.de" Vodafone-Sprecher Volker Petendorf. Das Unternehmen wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung entscheiden, ob in der Angelegenheit ein Hauptsacheverfahren angestrengt werde.

Am 1. Februar 2018 hatte das Landgericht München eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Vodafone für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland die Kinox.to-Services unzugänglich zu machen hat. Wer es trotzdem versucht, bekommt eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet. Aus Sicht von Vodafone ist dies unzulässig. Unternehmenssprecherin Heike Koring: "Als Access-Provider vermittelt Vodafone lediglich neutral den Zugang zum Internet. Wir sind der Auffassung, dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen."
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