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Die eidgenössische Wettbewerbskommission Weko hat der Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen (VRSG) offiziell bestätigt, entgegen anderslautenden Behauptungen eines Mitbewerbers keine Vergabestelle zu sein und damit bei ihren Beschaffungen nicht dem öffentlichen Vergaberecht zu unterstehen.

Indem sie mit frei ausgewählten Partnerschaften ihr Gesamtangebot für öffentliche Verwaltungen gezielt ergänze, nutze die VRSG ihre unternehmerische Freiheit zugunsten ihrer Kunden und Aktionäre, schreibt die VRSG in einer heute verschickten Medienmitteilung.

Eduard Gasser, Verwaltungsratspräsident der VRSG, freut sich über die Weko-Bestätigung: "Damit ist klar, dass unsere seit Jahren gefestigte Praxis, unser Gesamtangebot für die öffentlichen Verwaltungen gezielt mit frei ausgewählten Produkt-Partnerschaften zu ergänzen, nicht nur den Interessen unserer Kunden und Aktionäre entspricht, sondern auch den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts."

Hintergrund der Weko-Bestätigung ist, dass im Februar 2014 ein Mitbewerber im Marktbereich öffentliche Verwaltungen bei der Weko eine Anzeige einbrachte, nachdem die VRSG kommuniziert hatte, dass sie ihre Applikationen im Finanzbereich technologisch auf eine neue Basis stelle und neu eine umfassende Finanz-Gesamtlösung VRSG/FIS Finanzsuite biete, die sie in einer frei vereinbarten Produkt-Partnerschaft mit der Information Technology & Trust AG entwickle. Dieser Anzeige ging die Weko nun mit einem Auskunftsbegehren an die VRSG Anfang März und, daran anschliessend, mit eingehenden Abklärungen nach. Sie untersuchte die Frage, ob die VRSG im Beschaffungsmarkt dem öffentlichen Vergabewesen unterstehe.

"Die VRSG hielt immer fest, dass sie eine privatrechtliche, gewinnorientierte Marktteilnehmerin und Anbieterin von IT-Dienstleistungen und damit keine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts ist," heisst es in der Medienmitteilung wörtlich. Die Auswahl von Lieferanten und Partnern liege vollumfänglich in der unternehmerischen Freiheit der VRSG. Daran ändere die Tatsache nichts, dass die Aktionäre der VRSG Gemeinden und Kantone seien. Die Kunden der VRSG hingegen unterstünden bei der Beschaffung, d.h. beim Abschluss neuer Verträge über IT-Dienstleistungen, dem Vergaberecht. "Konsequenterweise beteiligen wir uns daher regelmässig an öffentlichen Ausschreibungen bestehender und potenzieller Kunden", erklärt Peter Baumberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung der VRSG. Demgegenüber seien Leistungsbezüge im Rahmen von laufenden Verträgen keine Beschaffungen.

Damit die Position der VRSG auch künftig Gültigkeit behalte und sie ihre unternehmerische Freiheit weiterhin zugunsten von Kunden und Aktionären nutzen könne empfiehlt die Weko, dass sich die Aktionäre der VRSG wie bis anhin "wettbewerbsneutral verhalten" und neue Aufträge im Tätigkeitsbereich der VRSG weiterhin "nach den Regeln des Beschaffungsrechts vergeben," was für die VRSG eine Selbstverständlichkeit sei.

Mit Blick auf den Absatzmarkt der VRSG weist Baumberger zugleich darauf hin, dass die VRSG gerade aktuell wieder zwei grössere Ausschreibungen nach GATT/WTO erfolgreich für sich entscheiden habe können: "Am 25. Juni hat der Kanton Basel-Stadt bekannt gegeben, dass wir den Zuschlag erhalten haben für das Personenauskunfts-, Registratur- und Informationssystem PaRIS des Bereichs Bevölkerungsdienste und Migration, das auf der Lösung
VRSG/Loganto Einwohner basiert. Und am 4. Juli hat die Stadt Bülach kommuniziert, dass sie sich im Rahmen der Ausschreibung für den ICT-Betrieb der Stadtverwaltung für VRSG/OU Outsourcing Server und PCs entschieden hat."