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Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat der Beschwerde der Ostschweizer Entwicklerin von betriebswirtschaftlicher Software, Abcus Research, gegen die freihändige Vergabe von Softwareaufträgen durch die politische Gemeinde Thal (SG) an die Verwaltungsrechenzentrum AG (VRSG) eine aufschiebende Wirkung erteilt.

Für die in Wittenbach domizilierte Abacus bedeutet dieser Entschweid einen weiteren Erfolg in ihrem Kampf für mehr Wettbewerb durch öffentliche Ausschreibeverfahren der St. Galler Gemeinden. Der Spruch des Verwaltungsgerichtes St. Gallen verbietet es der Gemeinde Thal somit, das freihändige Vergabeverfahren weiterzuführen und insbesondere einen Vertrag zur Beschaffung des sog. Basisangebots "VRSG/FIS Finanzsuite" und damit zusammenhängender Dienstleistungen abzuschliessen.

"Damit hoffen wir, dass die St. Galler Gemeinden endlich einsehen, dass sie nicht gegen die Empfehlung der Weko handeln und weiterhin meinen, sie könnten ihre IT-Beschaffungen nicht öffentlich ausschreiben", kommentiert Claudio Hintermann, CEO von Abacus, die Sprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Bereits am Donnerstag konnte Abacus einen Erfolg in dieser Sache einfahren, als nämlich das Departement des Innern des Kantons St. Gallen den Stadtrat St. Gallen angewiesen hatte, das Gesuch von Abacus um Einsichtnahme in die zwischen der Stadt St. Gallen und der VRSG abgeschlossenen Verträge über die Beschaffung von Informatikgütern und -dienstleistungen unverzüglich an die Hand zu nehmen. Die Stadt St. Gallen wollte ein solches Gesuch vorerst mal nicht behandeln.