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So es nach dem Willen des Bundesrates geht, müssen Internetprovider sogenannte Randdaten der Onlinekommunikation künftig ein ganzes Jahr statt wie bisher sechs Monate aufbewahren. Mit dieser Forderung nicht einverstanden sind die im Verband Swinog vertretenen Provider, die sich gegen die entsprechende Änderung des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ausgesprochen haben.

Die Verdoppelung der Aufbewahrungspflicht entspreche gar nicht dem Bedürfnis der Ermittlungsbehörden, teilte der Verband der Schweizer KMU-Internetprovider mit. So würden die Zahlen des vergangenen Jahres zeigen, dass 80 Prozent aller Datenanfragen in den ersten drei Monaten erfolgen.

Randdaten entstehen beim Auf- und Abbau elektronischer Verbindungen. Sie machen nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt von welchem Computer aus Internetseiten aufgerufen worden sind.



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