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Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren. Grundlage für die Revision bildet ein Schlussbericht der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) vom November 2013. ICTswitzerland, die Dachorganisation der Verbände sowie der Anbieter- und Anwenderunternehmen von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT), fordert eine bessere Einbindung der ICT-Branche in die Revision.

Der Verband anerkennt laut einer Aussendung von Dienstag die Bedeutung des Urheberrechts und setzt sich für legale und benutzerfreundliche Dienste zum Download und Streaming von Musik, Film und anderen geschützten Werken ein. Die Gesetzesrevision sollte neben dem Schutz der Kulturschaffenden aber auch die berechtigten Interessen der involvierten Dienstleister berücksichtigen, fordert ICTswitzerland. Unverhältnismässige Verpflichtungen für Internet Service Providern (ISP) zur Bekämpfung der Piraterie seien zu vermeiden.

Der Verband sezte sich für neue Geschäftsmodelle ein, welche die technischen Möglichkeiten des Internets verwenden, um nutzergerechte Angebote zu schaffen. Dienste wie Spotify oder iTunes im Bereich der Musik und Teleboy oder Netflix im Bereich von TV Serien zeigten den Weg und bewiesen, dass Nutzer bereit seien, für internetgerechte Angebote zu bezahlen. Auf diese Weise generierten Online Plattformen Einnahmen für die Urheberrechtsindustrie, so er Verband in der Mitteilung. Nur wenn die Konsumenten Zugang zu legalen und einfach zu nutzenden Diensten hätten, könne die Bekämpfung illegaler Angebote Akzeptanz finden.

Weil kommerziell agierende Verletzter von Urheberrechten verdeckt operierten, sähen sich die als Zugangs- oder Hostingprovider tätigen Intermediäre seit längerer Zeit mit Vorwürfen und Forderungen im Zusammenhang mit Pirateriebekämpfung konfrontiert, heisst es in der Mitteilung weiters. Auch die AGUR12 wolle den Internet Service Providern weitergehende Verpflichtungen bei der Pirateriebekämpfung auferlegen. Die von der AGUR12 vorgeschlagenen Massnahmen wie etwa die Verpflichtung, unter gewissen Umständen eine Wiederholung von Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern („stay down“), Zugangssperren und Warnhinweise seien überschiessende Forderungen und dementsprechend abzulehnen, betont ICTswitzerland. ISP dürften nicht für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Sie dürften auch nicht in die Kommunikation ihrer Kunden eingreifen.

Die Urheberrechtspiraterie sei an der Quelle zu bekämpfen, indem gemäss dem „follow the money“-Ansatz die illegalen Piraterie-Betreiber verfolgt würden. Staatlich verordnete Zwangsmassnahmen für ISP würden den technischen Entwicklungen nicht gerecht. Sie gefährdeten den technischen Fortschritt und den Wirtschaftsstandort Schweiz. "Neue Geschäftsmodelle brauchen eine gewisse Zeit, bis sie greifen. Die internationalen Zahlen zeigen aber, dass Streaming Angebote bereits jetzt 40 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes der Musikindustrie ausmachen und weiter geradezu explosionsartig wachsen," schreibt ICTswitzerland. Man sei deshalb davon überzeugt, dass Investitionen in alternative Modelle der weitaus effektivere Weg sei, Piraterie zu bekämpfen, als sich auf die Schaffung restriktiverer Gesetze zu konzentrieren. Der Gesetzgeber sollte davon absehen, hergebrachte Geschäftsmodelle zu zementieren und hierdurch Innovation zu verhindern. ICTswitzerland unterstütze den Entscheid des Bundesrats auf eine Kulturflatrate für alle Nutzungen im Internet zu verzichten.

ICTswitzerland würde es begrüssen, wenn die ICT-Branche besser in die weiteren Arbeiten zur Revision des Urheberrechts eingebunden würde. Die AGUR12 sei stark durch Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber geprägt gewesen, streicht der Verband in der Aussendung hervor. Leider scheine die Zeit oder der Wille gefehlt zu haben, für umstrittene Themen und neue Fragestellungen unter Einbezug der Nutzer und Intermediäre neue Lösungsansätze zu entwickeln, heisst es abschliessend.