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Am 20. Dezember 2013 setzte Swisscom eine superprovisorische Verfügung gegen die Neue Zürcher Zeitung NZZ durch, die es der NZZ untersagte, Daten von Swisscom Kunden zu veröffentlichen, die von vier im Jahr 2012 gestohlenen Datenträgern stammten. Das Handelsgericht Bern hat diese Verfügung nun aufgehoben.

In einem heute verschickten Communiqué bekundet Swisscom, den Entscheid des Handelsgerichts zu akzeptieiren. Gleichzeitig suche der Konzern aber weiterhin das Gespräch mit der NZZ.

Auch wenn das Berner Handelsgericht die superprovisorische Verfügung nun aufgehoben habe, stelle es in der Urteilsbegründung klar, dass ein weiteres, häppchenweises Publizieren von Erkenntnissen ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen könnte, schreibt Swisscom im Communiqué weiters. Die NZZ habe zudem während des Verfahrens zur superprovisorischen Verfügung betont, dass sie keine konkreten Kundendaten mehr veröffentlichen werde.

Eine Auswertung der Metadaten der gestohlenen Bänder hat bestätigt, dass sich Informationen wie Namen und Kontaktdaten sowie IBAN-Nummern von Kunden, die per LSV bezahlen, auf diesen Bändern befanden. Es wurden jedoch nicht alle Datensätze im Einzelnen überprüft. Die umfassende und aufwendige Überprüfung der mehr als 1 Terabyte grossen Datensätze war aus Sicht von Swisscom nicht zielführend, denn die Datenträger befanden sich bereits kurz nach Bekanntwerden wieder im Besitz von Swisscom oder wurden zerstört.

Die Datenbänder wurden nach Bekanntwerden des Diebstahls umgehend von der NZZ zurückgefordert. Die NZZ hat Swisscom drei Bänder zurückgegeben, eines wurde nach Angaben der NZZ an die Quelle zurückgegeben und von dieser offenbar vernichtet. Damit bestand aus Sicht von Swisscom keine Gefahr mehr, dass Informationen über Kunden missbräuchlich an die Öffentlichkeit gelangen können.

Swisscom setzt dem Communiqué gemäss alles daran, dass die sich immer noch im Besitz der NZZ befindlichen Daten vollständig vernichtet werden. Swisscom hoffe zudem, dass die NZZ weiter dazu beitrage, die konkreten Umstände zu klären, unter welchen die Datenbänder Swisscom abhandengekommen seien. Jedenfalls habe Swisscom die notwendigen Massnahmen umgehend eingeleitet, um einen ähnlichen Vorfall zu verhindern. Bereits seit 2012 werden demnach Daten ausschliesslich auf vielen verschiedenen Hard Disks verteilt gespeichert. Eine Hard Disk habe aufgrund der verteilten Daten nur einzelne Fragmente eines Datenbestandes. Zu weiteren Verbesserung der Sicherheit würde beispielsweise eine Screening-Anlage (Metalldetektor und Röntgenanlage) im neuen Rechenzentrum Wankdorf eingebaut.



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