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Das Statthalteramt Bülich hat die Anzeige gegen die Kabelnetzbetreiberin und Telekomanbieterin UPC Cablecom wegen Verstosses gegen die Preisbekanntgabeverordnung abgewiesen. Konkurrentin Sunrise hatte die Anzeige im vergangenen Sommer eingereicht.

Sunrise stellte sich auf den Standpunkt, UPC Cablecom verweise bei ihren Preisangaben zu wenig auf die Tatsache, dass die Grundgebühr für den Kabelanschluss meist vom Vermieter über die Mietnebenkosten abgerechnet würde. Das Statthalteramt Bülach sah hingegen keinen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung, wie der Sonntagsblick berichtet. Gemäss Strapp stützte sich die Behörde beim Entscheid unter anderem auf ein früheres Urteil des Handelsgerichts Zürich. Die Anzeige gegen UPC Cablecom richtete sich konkret gegen einen Fernsehwerbespot, in dem Schauspieler Carlos Leal sowie Komikerin und Ex-Miss-Schweiz Stéphanie Berger zu sehen sind. Darin wird nach Ansicht von Sunrise nicht korrekt auf die Grundgebühr von 29,95 Franken für den Kabelanschluss hingewiesen.