thumb

Nach Ansicht von Sunrise zahlen alternative Telekommunikationsanbieter seit Jahren überhöhte Zugangsgebühren für die Nutzung des historischen PTT-Netzes, dem heutigen Swisscom-Netz. In einem neuen Urteil vom 8. April 2011 weise das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass eine Anpassung der Kostenrechnungsmethode für diese Gebühren durch den Bundesrat in der Fernmeldedienstverordnung zu erfolgen habe.

"Überraschenderweise wird in der laufenden Verordnungsrevision vom zuständigen Departement allerdings keine Behebung des Missstands ins Auge gefasst," schreibt Sunrise.

Sunrise formuliert in der heute eingegebenen Stellungnahme, gestützt auf den vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungsansatz, daher konkrete Änderungsvorschläge. Danach wäre insbesondere bei passiven Infrastrukturen wie Kabelkanälen auf die tatsächlichen Kosten abzustellen. Unzulässig wäre damit auch die mehrfache Abschreibung von Anlagen, wie sie heute von Swisscom praktiziert werde, streicht Sunrise heraus. Nach Auffassung von Sunrise könne die heute bestehende Diskriminierung alternativer Anbieter nur so beseitigt werden. Von einer Belebung des Wettbewerbs würden vor allem die Endkunden profitieren. Tiefere Zugangspreise ermöglichten auch neue Investitionen der alternativen Anbieter in eigene Infrastruktur, so der Telekomanbieter. Des Weiteren fordert Sunrise, dass die Comcom, gestützt auf das Fernmeldegesetz, der Swisscom für den regulierten Netzbereich die Pflicht zur getrennten Rechnungslegung auferlege. Damit könnte nach Ansicht von Sunrise die vom Gesetz geforderte Transparenz entschieden verbessert werden.