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Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat gestern, Freitag, entschieden, eine superpro- visorische Verfügung gegen 25 St. Galler Gemeinden zu erlassen, gegen welche die Ostschweizer ERP-Spezialistin Abacus Beschwerde eingereicht hat, da sie ohne öffentliche Ausschreibung und trotz vorläufigem Unterlassungsentscheids des Gerichts in einer konzertierten Aktion eine direkte Software-Beschaffung bei der VRSG gestartet hatten.

Damit wird den 25 Gemeinden, zu denen die Städte Gossau, Rorschach, Rapperswil-Jona und St. Gallen sowie Gemeinden wie beispielsweise Berneck, Diepoldsau, Flums, Gams, Goldach, Oberriet, Rorschacherberg, Sargans, Sennwald, Sevelen, Uznach, Uzwil oder Wittenbach zählen, die Weiterführung des Vergabeverfahrens und insbesondere der Abschluss eines Vertrages zur Beschaffung des Basisangebots "VRSG / FIS Finanzsuite" und damit zusammenhängender Dienstleistungen einstweilen untersagt.

Mit der superprovisorischen Verfügung gelang Abacus ein weiterer wichtiger Etappensieg gegen die Beschaffungspolitik der Ostschweizer Städte und Gemeinden, bei der nach Meinung von Abacus private Unternehmen als Lieferanten für Gemeindesoftware systematisch ausgeschlossen werden.