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Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs hat sich die Suissephone Communications nun gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) dazu verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und sich in ihren telefonischen Kontakten stets als „Suissephone Communications“ vorzustellen.

Das Seco hatte eine grosse Anzahl von Beschwerden von Konsumenten erhalten, die beanstandeten, sie erhielten trotz Sterneintrags im Telefonbuch unerbetene Werbeanrufe der Suissephone Communications. Die Firma rief die betroffenen Personen an, um ihren Kundenstamm im Bereich der Fixnetztelefonie zu erweitern. Viele der angerufenen Personen machten zudem geltend, die Suissephone Communications schaffe eine Verwechslungsgefahr mit den Dienstleistungen der Swisscom. Nachdem eine Abmahnung keine Wirkung zeitigte, reichte das Seco im vergangenen November eine Zivilklage gegen die Suissephone Communications vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens haben das Seco und die Suissephone Communications unter Mitwirkung des Handelsgerichts nun diesen Vergleich abgeschlossen.

Neben der Verpflichtung, sich gleich bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon mit „Suissephone Communications“ vorzustellen und diese Bezeichnung auch im weiteren Verlauf des Gesprächs zu verwenden sowie der Zustimmung zur Auflage, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren, hat sich die Suissephone zudem verpflichtet, keine neuen Kunden zu akquirieren bzw. in ihrem Auftrag akquirieren zu lassen, ohne in den Werbeanrufen die angerufenen Personen darauf hinzuweisen, dass diese bei Annahme des Angebots den Swisscom-Anschluss bewahren und für die übrigen Dienste neu auf Rechnung der Suissephone Communications mittels der Preselection-Methode telefonieren. Zudem muss die Suissephone Communications in den Werbeanrufen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie in eigenem Namen und unabhängig von der Swisscom handle.



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