Symbolbild: UTSA.EDU

Der schweizerische Bundesrat will das Potential von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar machen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimieren. Zu diesem Zweck hat er an seiner heutigen Sitzung beim Uvek eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese soll bis Ende 2024 vorliegen.

Die Analyse soll auf bestehendem Schweizer Recht aufbauen und mögliche Regulierungsansätze für die Schweiz aufzeigen, die mit der KI-Verordnung der EU ("AI Act") und der KI-Konvention des Europarats kompatibel seien, teilt der Bundesrat via Aussendung mit. Beide internationalen Regelwerke seien für die Schweiz relevant. Sie sollen voraussichtlich bis im Frühjahr 2024 vorliegen und verbindliche horizontale Regelungen zu KI beinhalten. Geprüft würden der Regulierungsbedarf mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte, heisst es. Berücksichtigt werden sollen auch die technischen Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der unterschiedlichen Regulierungsansätze.

Laut Bundesrat muss die Analyse sorgfältige rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen beinhalten und erfordere eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg. Die Arbeiten sollen im Rahmen der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik erfolgen. Die Federführung haben den Infos zufolge das Bundesamt für Kommunikation und die Abteilung Europa des EDA inne. Weitere Gremien sollen ebenfalls mitwirken, z.B. die Plateforme Tripartite und deren Verwaltungsausschuss, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und dessen Knotenpunkt Recht sowie die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung. Mit der Analyse wolle der Bundesrat die Basis schaffen, damit er 2025 einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen und die Zuständigkeiten regeln könne, lässt er abschliessend dazu wissen.



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