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Der schweizerische Bundesrat sieht die Digitalisierung als einen der zentralen Treiber des aktuellen tiefgreifenden Strukturwandels an. Trotz Entwicklung von Technologien mit erhöhtem Automatisierungspotenzial seien in den vergangenen zwanzig Jahren netto 860‘000 Stellen geschaffen worden. Auf Basis des aktuellen Wissens sei davon auszugehen, dass die Digitalisierung zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und einem weiteren Beschäftigungsanstieg führen werde.

Da es sich um einen laufenden Prozess handle, seien die Auswirkungen der Digitalisierung nicht abschliessend bekannt. Deshalb sei es wichtig, die Risiken im Blick zu halten und bei Bedarf gezielt anzugehen.

Laut Mitteilung will der Bundesrat die Voraussetzungen weiter verbessern, damit die Schweiz die Chancen der Digitalisierung für die Beschäftigung nutzen könne. Dabei stünden zwei Ziele im Fokus: Erstens soll die Bildung noch stärker auf die in der digitalen Wirtschaft benötigten Kompetenzen und Kenntnisse ausgerichtet werden. Zweitens müsse der Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin die für die Nutzung der digitalen Transformation notwendige Flexibilität aufweisen. Gleichzeitig müsse die Absicherung sozialer Risiken gewährleistet bleiben.

Zu Erreichung dieser Ziele hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung folgende Massnahmen beschlossen:

· Weiterentwicklung Sozialversicherungsrecht: Die Schweiz kombiniere wie kaum ein anderes Land einen flexiblen Arbeitsmarkt mit einem engmaschigen sozialen Schutz. Dank neuen Arbeitsformen eröffneten sich neue Entwicklungsperspektiven für den Standort Schweiz, die zu nutzen seien. Vor diesem Kontext stelle sich die Frage, inwiefern die heutigen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen neue Arbeitsmodelle zuliessen. Der Bundesrat hat deshalb das EDI beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF, dem EJPD und dem EFD bis Ende 2019 die Notwendigkeit von Flexibilisierungen im Bereich der Sozialversicherungen zu prüfen und entsprechende Optionen aufzuzeigen.

· Weiterentwicklung der Bildung:
Zentral sei, die Ausbildung an die veränderten Anforderungen anzupassen. Dazu gehöre aber auch das lebenslange Lernen und Weiterbildung. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat einen neuen Förderschwerpunkt des WBF für die Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz beschlossen.

· Bestehende Datenlücken: Angesichts der verschiedenen Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung sollen bestehende Datenlücken in zwei Bereichen geschlossen werden: Erstens soll das BFS in Zusammenarbeit mit dem Seco per 2019 ein Zusatzmodul zu den neuen Arbeitsformen in die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Sake aufnehmen, und zweitens werde die Schweiz unter der Leitung des SBFI die Teilnahme an der OECD-Erhebung über die Kompetenzen von Erwachsenen ab 2020 prüfen.

· Monitoring: Das Seco und das BSV werden beauftragt, zusammen ein Monitoring der Auswirkungen des digitalen Wandels auf den Arbeitsmarkt durchzuführen und dem Bundesrat dazu bis Ende 2021 Bericht zu erstatten. Die Resultate des Monitoring sollen alle fünf Jahre in einem Bericht zusammengefasst werden und eine Gesamtschau ermöglichen.



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